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Tarifausschuss stimmt für Allgemeinverbindlichkeit!

Aviation Berlin Brandenburg

Tarifausschuss stimmt für Allgemeinverbindlichkeit!

Löhne dauerhaft absichern: Tarifausschuss stimmt für Allgemeinverbindlichkeit!

Der Fachverband Aviation im BDSW und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hatten als Verhandlungspartner bei den zuständigen Tarifausschüssen der Länder Berlin und Brandenburg die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des Entgelttarifvertrages für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen beantragt. In der Ausschusssitzung vom 21. Juni 2017 wurde darüber verhandelt. Der Bundesverband der Fluggesellschaften sprach sich gegen die Allgemeinverbindlichkeit aus. Arbeitgeberseite und ver.di konnten den Tarifausschuss jedoch überzeugen.

Was bedeutet die Allgemeinverbindlichkeit?

Nun haben sich alle Auftragnehmer in den §§ 5,8,9 LuftSiG in Berlin & Brandenburg an den Tarifvertrag zu halten, niemand darf weniger bezahlen. Sollte es zu Neuausschreibungen oder erweiterten Aufträgen kommen, müssen sich auch Nichtverbandsunternehmen an den ver.di-Tarifvertrag halten. Bisher erlaubt das BMI die Unterschreitung der Tarifverträge von bis zu 5%. Mit der Allgemeinverbindlichkeit kann kein Wettbewerb über die Lohnhöhe erfolgen! Der Tarifausschuss folgte unserem Antrag, die jeweiligen Behörden in Berlin und Brandenburg müssen die AVE nun noch erklären und entsprechend veröffentlichen. Für Gewerkschafter*innen und die Beschäftigten in Tegel und Schönefeld ist dies ein Erfolg.

1% Entgelterhöhung ist den meisten zu wenig – 1% Gewerkschaftsbeitrag aber zu viel?

Wie geht es weiter? Die Entgeltsteigerungen sind fest vereinbart – aber bereits im Frühjahr 2018 beginnen wir mit den Vorbereitungen der kommenden Tarifrunde. Aktuell haben wir insgesamt knapp über 500 ver.di-Mitglieder, soll die kommende Tarifrunde ein Erfolg werden, müssen wir weiter wachsen!


Kollegiale Grüße, Benjamin Roscher (Fachbereichsleiter)