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Mehr Verhandlungsmacht mit Tarif!

HRG "Besser leben mit Tarif" Nr. 3

Mehr Verhandlungsmacht mit Tarif!

Wir haben euch bereits darüber informiert, dass HRG die DRV-Tarifgemeinschaft zum 30. Juni 2019 verlassen wird. Heute möchten wir euch darstellen, worin die Unterschiede zwischen einem Tarifvertrag und einer Betriebsvereinbarung liegen. Denn bei GBT III werden die Arbeitsbedingungen in Betriebsvereinbarungen geregelt.


Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsvereinbarung und einem Tarifvertrag?

Erst mal regeln Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge die Arbeitsbedingungen besser als das Gesetz. Bei der Durchsetzungsmacht und den Regelungsinhalten gibt es aber gravierende Unterschiede.


Der Unterschied macht‘s!

Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber verhandelt. Regelungsinhalt dürfen nur Themen sein, die nicht unter den gesetzlichen Tarifvorbehalt fallen. Der Betriebsrat kann im Gegensatz zu einer Gewerkschaft auch keine Gehaltsforderungen stellen,
sondern nur den Betrag verteilen, den der Arbeitgeber vorgibt.


Mehr Verhandlungsmacht steckt im Tarif!

Eine Gewerkschaft wie ver.di kann nicht nur Gehaltsforderungen aufstellen. Sie darf / kann auch zum Streik und unterhalb der Streikebene zu Aktionen aufrufen, um die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen. Das darf der Betriebsrat nicht. Hinter der Gewerkschaft steht  lso eine größere Verhandlungsmacht!