Zum Wach- und Sicherheitsgewerbe gehören:

  • Separatwachdienst,
  • Werk- und Objektschützer (z.B. Bewachung kernkrafttechnischer  Anlagen und Bundeswehrliegenschaften),
  • Personenschützer, Detektive,
  • Bahnsicherungsposten und Sicherheitsmitarbeiter an Verkehrsflughäfen, die Aufgaben nach §§ 5,8 und 9    Luftsicherheitsgesetz (z.B. Luftsicherheitsassistenten) verrichten,
  • Empfangs- und Veranstaltungsdienste,
  • Geld- und Werttransporte, Belegtransporte,
  • Geldbearbeitung Revier- und Kurierdienste,
  • Mitarbeiter in Brandmeldeanlagen und
  • Mitarbeiter in Notrufzentralen.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, in möglichst allen betriebsratsfähigen Unternehmen auch außerhalb der regelmäßigen ordentlichen Betriebsratswahlen Betriebsräte ins Leben zu rufen. In nicht wenigen Betrieben, in denen Arbeitgeber versucht haben, Betriebsratswahlen zu verhindern, ist es uns erfolgreich gelungen, Betriebsräte zu wählen. In besonders gewerkschafts- und arbeitnehmerunfreundlichen Unternehmen ist es umso wichtiger Betriebsräte zu haben, die sich für die Belange ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Wir helfen gerne bei der Durchführung der Wahlen.

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