Wach- und Sicherheitsdienste Berlin-Brandenburg

GWD-Verhandlungsergebnis

25. Januar 2016

GWD-Verhandlungsergebnis

Die Tarifverhandlungen in der Branche Geld- und Wertdienste haben zu einem Ergebnis geführt. Jetzt sind die ver.di-Mitglieder gefragt, über Zustimmung oder Ablehnung abzustimmen. Rainer Sturm / pixelio.de Die Tarifverhandlungen in der Branche Geld- und Wertdienste haben zu einem Ergebnis geführt. Jetzt sind die ver.di-Mitglieder gefragt, über Zustimmung oder Ablehnung abzustimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Montag dieser Woche (25. Januar 2016) fand ganztägig die vierte Tarifverhandlung mit dem Arbeitgeberverband BDGW und den dort organisierten bekannten Arbeitgeber-Vertretern (WSN, GWS, ZIEMANN und Prosegur) statt.

Die ver.di-Landestarifkommission sieht das Tarifverhandlungsergebnis einstimmig als gute Grundlage für einen Berlin-Brandenburger-Manteltarifvertrag an, nachdem die Arbeitgeber ihr vorheriges „letztes Angebot“ vom 11. Januar 2016 in mehreren Punkten nachgebessert hatten, und empfiehlt den ver.di-Mitgliedern die Annahme.

Dieser Tarifvertrag würde ab dem 1. Februar 2016 in Kraft treten und als Zwischenstufe für einen  gemeinsamen Bundesmanteltarifvertrag wirken. Dieser kann dann 2018 mit vereinten Kräften verbessert werden. Denn „Luft nach oben“ gibt es auf jeden Fall.

Beide Tarifparteien haben eine 14-tägige-Erklärungspflicht vereinbart. In dieser Zeit diskutieren die ver.di-Mitglieder das Verhandlungsergebnis und können ihre Zustimmung oder Ablehnung bis zum 4. Februar 2016 per Stimmzettel erklären. Auf dieser Grundlage entscheidet die Tarifkommission dann, ob der Tarifvertrag in Kraft gesetzt werden kann oder der Tarifstreit weiter geht.

 

Mit besten Grüßen

Eure ver.di Landestarifkommission

Geld- und Wertdienste in Berlin-Brandenburg

 

Das Verhandlungsergebnis:

 

  • Die Tarifregelungen gelten auch für die betrieblichen Angestellten. 

 

  • Es gibt eine Schutzklausel für bestehende günstigere vertragliche Regelungen (Günstigkeitsgebot). Für Prosegur gelten daher ihre zum Teil besseren Haustarifregelungen weiter, nur die hier getroffenen neuen Regelungen (bspw. Jubiläumsgeld) finden Anwendung.

 

  • Anstelle des geforderten erhöhten Urlaubsgeldes gibt es eine Erhöhung der im Bundesrahmentarifvertrag geregelten jährlichen Anwesenheitsprämie von 5 Cent für 2016 und 10 Cent ab 2017 je geleistete Arbeitsstunde. Konkret:
  1. 2016 (anstelle der auf der Bundesebene tarifierten 20 Cent) 25 Cent > real bei 173 Monatsarbeitsstunden: 433 Euro / Steigerung um 87 Euro/brutto
  2. 2017 (anstelle der auf der Bundesebene tarifierten 20 Cent) 30 Cent > real bei 173 Monatsarbeitsstunden: 519 Euro / Steigerung um 173 Euro/brutto
  3. Der Erhöhungsbetrag wird auf eine bereits gewährte Jahressonderzahlung voll angerechnet.

 

  • Bei den Zeitzuschlägen werden die  Mehrarbeitszuschlägen von 25 % 2016 ab der 194. Stunde und 2017 ab der 189. Stunde gezahlt. Und nicht mehr erst ab der 221. Stunde laut des immer noch nachwirkenden GÖD Tarifvertrages-Ost bei WSN, GWS und ZIEMANN.

 

  • Der Sonntagsarbeitszuschlag beträgt nunmehr 35% (der AG hat sein letztes Angebot um 5% erhöht). Die Nachtarbeitsstunde wird ab 2016 mit einem Zuschlag von 10% und ab 2017 von 15% zusätzlich vergütet und zwar in der Zeit von 22 bis 6 Uhr (die AG haben ihr Angebot von zuerst 5% auf dann schlussendlich 15% erhöht). Zuschläge für Arbeit in geplanten Freischichten konnten wir nicht landesweit durchsetzen. Die gesetzlichen Feiertage wurden tariflich um den Oster- und Pfingstsonntag erweitert.  Zusätzlich gilt Arbeit an Weihnachten und Silvester ab 14 Uhr als Feiertagsarbeit und wird mit 100% zusätzlich entgolten.

 

  • Die Arbeitgeber waren nicht bereit eine Gefahrenzulage, wie von uns gefordert in Höhe von 25 % in der Dunkelheit, zu zahlen.

 

  • Es wird in dieser Branche erstmals tariflich (außerhalb von Prosegur) eine Absicherung der Beschäftigten in Risikofällen vereinbart. Die Arbeitgeber haben eine  Abschlussverpflichtung, für eine noch zu konkretisierende Gruppenunfallversicherung gegeben. Die Gruppenunfallversicherung soll als Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband BDGW und der Versicherung abgeschlossen werden.  Die einzelnen Unternehmen (also bspw. ZIEMANN bundesweit!) würden die Versicherungsleistungen dann abschließen. Zusätzlich werden in besonderen Fällen Schadenszahlungen gezahlt: bei tödlichen Arbeitsunfällen aufgrund bspw. Überfall 6 Bruttomonatsentgelte (Sterbegeld); 3 Bruttomonatsentgelte werden gezahlt, wenn die Arbeit aufgrund physischer oder psychischer Verletzungen aufgrund bspw. Überfällen nicht weitergeführt werden kann.

 

  • Wir konnten die Gesundheitszulage in Höhe der von uns geforderten 80 € im Monat je Beschäftigten für Aufwendungen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit nicht durchsetzen. Wir konnten regeln: Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmern betriebliche Angebote für weitere Maßnahmen zur Gesundheitsförderung unterbreiten.

 

  • Der Anspruch von bezahlten Rüstzeiten ist deklaratorisch im Tariftext vereinbart worden und gilt für ALLE Beschäftigten in der Region Berlin-Brandenburg. Anders sieht es bei den bezahlten Umziehzeiten aus. Die Arbeitgeber halten es für normal, dass die Beschäftigten sich zu Hause die Unternehmensbekleidung anziehen. Wer dies nicht möchte, könne dies gerne im Unternehmen tun, jedoch ohne Bezahlung. Dass es nicht im Eigeninteresse des Beschäftigten sein könne, eine uniformähnliche Bekleidung in der Öffentlichkeit zu tragen und damit auch ungewollt Rückschlüsse auf die Arbeitsstätte zu geben, ließen sie nicht gelten. Wir halten weiterhin an unserer Rechtsauffassung fest und fordern die Betriebsräte auf, ihr zwingendes Mitbestimmungsrecht wahrzunehmen.

 

  • Erstmals wurde in der Geld- und Wertdienstbranche ein Jubiläumsgeld tariflich vereinbart.  Es fußt auf dem betrieblichen ZIEMANN Modell und wurde leicht erweitert:  bei 10jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit 150 Euro (brutto=netto, in Form von wahlweise Restaurant- und/oder Tankgutschein),  20 Jahren 500 Euro, 25 Jahren 1.000 Euro, 30 Jahren 1.500 Euro und 40 Jahre 2.000 Euro. Da Betriebsübergänge in der Geld- und Wertdienstbranche nicht selten sind, haben wir noch eine Regelung aufgenommen, die sicherstellt, dass auch Berufsjahre, die bei anderen fusionierten GWD-Unternehmen geleistet wurden, mitgerechnet werden.

 

Bestehen günstigere vertragliche Regelungen in einem Haustarifvertrag oder Arbeitsvertrag, so gelten diese weiter! (Günstigkeitsgebot).